Einführung einer fahrleistungsabhängigen LKW‑Maut und Anpassung der ASFINAG‑Gesetze
Ministerialentwurf vom 18.03.1999Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine fahrleistungsabhängige Maut für schwere LKW ein, legt ein halboffenes Mautsystem mit Haupt‑ und Nebenmautstellen fest und schafft neue Finanzierungs- und Strafbestimmungen.Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten3/19/1999XX
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
- Fahrzeugnutzer von Autobahnen, Schnellstraßen und bestimmten Bundesstraßen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t müssen eine fahrleistungsabhängige Maut zahlen.
- Die Maut wird ab dem Jahr 1998 erhoben, sobald die technische Infrastruktur (elektronische Erfassung) ausreichend ist.
- Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr kann Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugkategorien an Mautstellen erlassen, um die Mautdurchsetzung zu sichern.
- Der Bundesminister kann von § 7 abweichende Vignettenpreise festlegen; die ASFINAG erstellt Vorschläge für die Preisgestaltung.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform der Bundesstraßenfinanzierung und Einführung der LKW-Maut
einfache Mehrheit XX 17.06.1999
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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