<!--[0-->Bundesvergabegesetz (BVergG) – Regelung der öffentlichen Auftragsvergabe<!--]-->
Bundesvergabegesetz (BVergG) – Regelung der öffentlichen Auftragsvergabe
Ministerialentwurf vom 08.01.2002

Zusammenfassung

Das Bundesvergabegesetz legt fest, wie öffentliche Aufträge in Österreich zu beschaffen sind – es definiert den Geltungsbereich, Schwellenwerte, zulässige Vergabeverfahren und Transparenz‑ sowie Sicherheitsvorschriften.
Bundeskanzleramt1/9/2002XXI
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Auftraggeber (Bund, Bundesbehörden, öffentlich-rechtliche Unternehmen) und regelt die Vergabe von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen sowie Konzessionsverträgen.
  • Ab einem Auftragswert von mindestens 5 Millionen Euro (Bau‑ und Baukonzessionsaufträge) bzw. 200 000 Euro (Liefer‑ und Dienstleistungsaufträge) gilt das Oberschwellen‑Regime mit strengeren Verfahrensvorschriften.
  • Grundsatz der Vergabe: Aufträge müssen nach den Grundsätzen des freien Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Nicht‑Diskriminierung vergeben werden.
  • Es stehen sechs Vergabearten zur Verfügung: offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, Direktvergabe, elektronische Auktion und Rahmenvereinbarung.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.

Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform des öffentlichen Auftragswesens (Bundesvergabegesetz 2002)
2/3 Mehrheit XXI 22.05.2002
Gesetz
Image of politician Morak Franz

Morak Franz

ÖVP

Staatssekretär im Bundeskanzleramt
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.