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Änderungen zum Montreal‑Protokoll: Reduktion ozonschädigender Stoffe
Ministerialentwurf vom 27.10.2003

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt die Ratifizierung der Peking‑Änderung zum Montreal‑Protokoll, reduziert HFCKW‑Produktionen, verbietet Bromchlormethan und führt Berichtspflichten für Methylbromid ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/28/2003XXII
Umwelt

Schwerpunkte

  • Die Produktion von HFCKW muss bis zum 1. Januar 2004 auf das Niveau des Jahres 1989 reduziert werden; Übergangs‑Grenzwerte (80 %, 50 % und 15 %) gelten für die Jahre 2003‑2007.
  • Die Herstellung und der Verbrauch von Bromchlormethan (BCM) werden ab dem 1. Januar 2002 auf Null gesetzt; gleichzeitig wird der Import und Export von BCM in Nicht‑Vertragsstaaten verboten.
  • Für Methylbromid (MB) wird eine umfassende Berichtspflicht eingeführt, die jede Nutzung im Rahmen der Quarantäne‑Begasung erfasst und an das Ozonsekretariat übermittelt.
  • Ein Handelsverbot wird für HFCKW und BCM gegenüber Nicht‑Vertragsstaaten eingeführt, wirksam ab dem 1. Januar 2004 für den Export und Import.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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