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Novelle 2004 des Ökostromgesetzes – Einführung der Ökoenergie‑AG, Förderbeiträge und Ausschreibungsmechanismus
Ministerialentwurf vom 02.08.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf 2004 novelliert das Ökostromgesetz: Er führt die Ökoenergie‑AG ein, legt Förderbeiträge fest, schafft ein Ausschreibungsverfahren für kostengünstige Anlagen und schränkt die Abnahmepflicht ein.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/3/2004XXII
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Der Entwurf gründet die Ökoenergie‑AG, ein börsennotiertes Unternehmen mit einem Grundkapital von einer Million Euro, das die bisherigen Ökobilanzgruppen ersetzt und für die Abnahme und Vermarktung von Ökostrom zuständig ist.
  • Ein Förderbeitrag wird für die Jahre 2005‑2010 festgelegt; er wird nach Netzebenen gestaffelt und beträgt im Jahr 2005 beispielsweise 0,242 Cent/kWh für sonstige Ökostromanlagen.
  • Ein neues Ausschreibungsverfahren wird eingeführt, bei dem die preisgünstigsten Ökostromanlagen ermittelt werden; die Höchstpreise sinken jährlich um 5 % und die Angebote müssen eine Sicherheitsleistung von 200 Euro/kW leisten.
  • Die Abnahmepflicht wird eingeschränkt: Strom aus großen Wasserkraftanlagen (> 10 MW), Ablauge, Tiermehl und Klärschlamm ist ausgenommen; für Photovoltaik gilt ein Obervolumen von 15 MW.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Ökostromgesetz-Novelle 2006
2/3 Mehrheit XXII 23.05.2006
Gesetz
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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