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Novelle des Umweltförderungsgesetzes – Finanzrahmen & Klimaschutz für Siedlungswasserwirtschaft
Ministerialentwurf vom 06.09.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Umweltförderungsgesetz, um den Förderrahmen für die Siedlungswasserwirtschaft von 2005‑2008 auf 218 Mio. € pro Jahr festzulegen, nicht genutzte Mittel wiederzuverwenden und neue Klimaschutz‑Mechanismen zu integrieren.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/7/2004XXII
Umwelt

Schwerpunkte

  • Der jährliche Förderrahmen für die Siedlungswasserwirtschaft wird von 2005 bis 2008 auf je 218,019 Mio. € festgelegt.
  • Nicht genutzte Fördermittel aus früheren Zusagen können künftig wiederverwendet werden, wodurch die Finanzplanung stabiler wird.
  • Darlehens‑ und Kreditverträge, die im Zusammenhang mit Förderungen stehen, werden von Gebühren befreit; bei Aufkündigung entstehen jedoch wieder Gebühren.
  • Neue Förderungen für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in der Wasser‑ und Abwasserentsorgung werden eingeführt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2005
einfache Mehrheit XXII 09.11.2004
Gesetz
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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