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Tabakgesetz‑Novelle 2004 – Werbe‑ und Verkaufsverbot plus Rauchverbotskennzeichnung
Ministerialentwurf vom 20.10.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Tabakgesetz: Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse werden komplett verboten, der Verkauf von Einzelzigaretten unterbunden und neue Kennzeichnungspflichten für Rauchverbotsbereiche eingeführt.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/21/2004XXII
Tabak

Schwerpunkte

  • Ein neues generelles Verbot von Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse wird eingeführt.
  • Der Verkauf von Einzelzigaretten und von Packungen mit weniger als 20 Stück wird verboten.
  • Ausnahmen vom Werbeverbot gelten nur für reine Fachinformationen an Tabakhändler und für Preisangaben im Verkaufsort.
  • Rauchverbote gelten für alle öffentlichen Orte; in großen Einrichtungen dürfen spezielle Rauchbereiche eingerichtet werden, sofern kein Tabakrauch in die rauchfreien Bereiche dringt.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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