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Novelle zum Immissionsschutzgesetz‑Luft: Programme, Umweltprüfung und Verkehrs‑/Verbrennungsbeschränkungen
Ministerialentwurf vom 14.11.2004

Zusammenfassung

Die Novelle erweitert das Immissionsschutzgesetz‑Luft um neue Programme, Umweltprüfungen und strengere Verkehrs‑ sowie Verbrennungsregeln, um EU‑Richtlinien umzusetzen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/15/2004XXII
Umwelt

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert PM2,5 als Partikel ≤ 2,5 µm, die bei Inhalation besonders schädlich sind.
  • Neue Programmabschnitte (§ 9a‑9d) legen fest, dass Länder Programme zur Reduktion von Luftschadstoffen erstellen und veröffentlichen müssen.
  • Ein Umweltprüfverfahren (SUP) wird eingeführt, das bei Programmen mit potenziell erheblichen Umweltauswirkungen durchgeführt werden muss.
  • Verkehrs‑ und Geschwindigkeitsbeschränkungen werden präzisiert, wobei Ausnahmen nur bei nachgewiesenem überwiegendem öffentlichen Interesse gelten.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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