Veterinärrechtsänderung 2005 – EU‑Anpassungen, Hormongebot & erweiterte Tierseuchen‑Überwachung
Ministerialentwurf vom 13.12.2004Zusammenfassung
Der Entwurf ändert mehrere Veterinärgesetze, um EU‑Richtlinien zu erfüllen, die Zuständigkeit für Strafverfahren zu klären, Hormone und β‑Agonisten zu verbieten und neue Überwachungsinstrumente (Milchanalysen) einzuführen; gleichzeitig werden neue Bienenkrankheiten aufgenommen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/14/2004XXII
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Der Entwurf legt fest, dass Strafverfahren wegen Verletzung von Melde‑, Mitwirkungs‑ und Auskunftspflichten im Tierseuchengesetz bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes des Betroffenen geführt werden.
- Das Tierarzneimittelkontrollgesetz wird dahingehend geändert, dass Hormone, thyreostatische Stoffe und β‑Agonisten künftig verboten sind und nur noch unter strenger Verordnungsermächtigung verwendet werden dürfen.
- Tierärzte müssen künftig detaillierte Aufzeichnungen über Behandlung, Dosierung und Wartezeiten führen und diese mindestens fünf Jahre aufbewahren.
- Die Überwachung von Bang‑, Leukose‑ und IBR/IPV‑Seuchen wird erweitert: Neben Blutuntersuchungen dürfen künftig auch Milchanalysen durchgeführt werden, wodurch die Überwachungsdichte bei gleichbleibenden Kosten steigt.
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