Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Arbeitszeitgesetz an die EU‑Lenker‑Richtlinie an: Er erweitert den Geltungsbereich auf Kraftfahrzeuglenker, führt klare Ruhe‑ und Nachtarbeitsregelungen ein, legt Informationspflichten für Arbeitgeber fest und ergänzt das Strafkatalog um neue Verstöße.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/20/2004XXII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes wird auf Fahrer von Kraftfahrzeugen ausgeweitet, die im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.
- Für Fahrten von mehr als sechs bis neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten; die Pause muss spätestens nach sechs Stunden erfolgen.
- Nachtarbeit (zwischen 00:00 und 04:00 Uhr) darf an einem Tag maximal zehn Stunden betragen; ein Ausgleich muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, kann aber auf vier Wochen verlängert werden.
- Arbeitgeber müssen Fahrer regelmäßig schriftlich auffordern, nicht auf der Fahrerkarte erfasste Arbeitszeiten bei anderen Arbeitgebern nachzuweisen.
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Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.