Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein Bundes‑Umgebungslärmschutzgesetz ein, das die Erfassung von Umgebungslärm, die Erstellung strategischer Lärmkarten und darauf basierender Aktionspläne zur Reduktion von Lärm vorsieht.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/10/2005XXII
Umwelt
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert das Ziel, schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern oder zu mindern.
- Der Geltungsbereich umfasst Lärm aus Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr und industriellen Anlagen.
- Bis spätestens 31. Mai 2005 müssen die zuständigen Ministerien die wichtigsten Lärmquellen (Hauptstraßen, Hauptstrecken, Großflughäfen) kartieren.
- Strategische Lärmkarten für Straßen, Schienen, Flughäfen und Industrieanlagen werden bis 31. Mai 2007 erstellt und anschließend alle fünf Jahre aktualisiert.
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