Zusammenfassung
Das SP‑V‑Gesetz verpflichtet den Verkehrsminister, vor Änderungen am Hochstraßennetz eine umfassende Umwelt‑ und Nutzenprüfung durchzuführen, bei der Öffentlichkeit, Umweltstellen und Nachbarstaaten beteiligt werden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/15/2005XXII
Verkehr
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert das bundesweite hochrangige Verkehrswegenetz, das Hochleistungsstrecken, Wasserstraßen und Bundesstraßen umfasst.
- Vor jeder geplanten Netzveränderung muss der Minister eine strategische Prüfung durchführen, die Nutzen, Umweltfolgen und Alternativen berücksichtigt.
- Die strategische Prüfung besteht aus Nutzen‑ und Auswirkungsdarstellung, Alternativprüfung, Umweltbericht, Beteiligung der Öffentlichkeit und Einbeziehung von Umweltstellen.
- Ziel ist ein nachhaltiger Personen‑ und Güterverkehr, der EU‑Ziele unterstützt, hohe Umweltstandards wahrt und wirtschaftlichen sowie sozialen Zusammenhalt stärkt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz)
einfache Mehrheit XXII 08.07.2005
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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