Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Scheidemünzengesetz an die EU‑Verordnung zu Euro‑Medaillen an, führt neue Verbote und Strafbestimmungen ein und legt das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2005 fest.Bundesministerium für Finanzen3/2/2005XXII
Währungsbeziehungen
Schwerpunkte
- Der Text von § 15 Abs. 2 wird lediglich redaktionell angepasst, um die Formulierung zu aktualisieren.
- Die Verbotsbestimmung wird auf Medaillen und Münzstücke beschränkt, die den Euro‑Münzen ähnlich sind (Sammlermünzen, Schilling‑ und Groschenmünzen, Handelsmünzen).
- Das bisherige Verbot zum Schutz von Euro‑ und Cent‑Münzen wird aufgehoben, weil die EU‑Verordnung das übernimmt.
- Ein neuer Verweis auf die EU‑Verordnung wird eingeführt; bei Verstoß droht eine Geldstrafe bis zu 7 000 Euro.
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