Novelle 2005 zum Gefahrgutbeförderungsgesetz – Aktualisierung, Sicherheit und höhere Strafen
Ministerialentwurf vom 09.03.2005Zusammenfassung
Die GGBG‑Novelle 2005 aktualisiert Verweise auf internationale Regelwerke, definiert neue Sicherheitsbegriffe und verschärft Kontroll- sowie Strafbestimmungen für den Gefahrguttransport.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/10/2005XXII
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Verweisungen in § 2 werden auf die aktuelle Fassung von ADR, RID und anderen internationalen Regelwerken aktualisiert.
- Neue Definitionen für „Sicherung“, „gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential“ und „Terminal“ werden eingeführt, um die Sicherheitsanforderungen zu präzisieren.
- § 12a legt verbindliche Unfallmeldungen fest, § 12b definiert umfassende Sicherungs‑ und Dokumentationspflichten für alle Beteiligten.
- Fahrzeuge dürfen nur verwendet werden, wenn sie nach den verkehrsspezifischen Vorschriften zugelassen sind.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
GGBG-Novelle 2005: Erhöhte Sicherheit beim Gefahrguttransport
einfache Mehrheit XXII 28.09.2005
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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