<!--[0-->Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen Österreich‑Schweiz<!--]-->
Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen Österreich‑Schweiz
Ministerialentwurf vom 17.07.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz: Lizenzgebühren werden künftig nur im Empfängerstaat besteuert, die Grenzgänger‑Besteuerung wird auf ein Anrechnungsverfahren umgestellt, und Amtshilfe‑ sowie Vollstreckungsregeln werden erweitert.
Bundesministerium für Finanzen7/18/2005XXII
Steuerwesen
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen, dürfen nur im Empfängerstaat besteuert werden – die bisherige Quellensteuer wird abgeschafft.
  • Bei einem Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes werden stille Reserven von Anteilen weiterhin in Österreich besteuert; die Regelung gilt rückwirkend für Wechsel seit 1. Januar 2004.
  • Die alte Grenzgänger‑Besteuerungsgrenze von 3 % wird aufgehoben; stattdessen werden sämtliche Schweizer Arbeitseinkünfte über das Anrechnungsverfahren besteuert.
  • Einkünfte von Künstlern, Musikern und Sportlern werden im Tätigkeitsstaat besteuert; Ausnahmen gelten, wenn die Tätigkeit öffentlich finanziert ist.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.

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