Novellierung des Pkw‑Verbraucherinformationsgesetzes (Einführung digitaler Anzeigen)
Ministerialentwurf vom 24.07.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Pkw‑VIG, um die EU‑Richtlinie 2003/73/EG umzusetzen. Neben dem klassischen Aushang dürfen Händler künftig digitale Anzeigen und Bildschirme verwenden, und die Aktualisierungsfristen werden verkürzt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/25/2005XXII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext wird dahingehend geändert, dass Händler neben einem klassischen Aushang auch digitale Anzeigen oder Bildschirme anbringen dürfen.
- Die Verordnungsermächtigung wird angepasst, damit die neuen Kommunikationsformen (Anzeige, Bildschirm) rechtlich zulässig sind.
- Der Entwurf führt ausdrücklich die EU‑Richtlinien 1999/94/EG und 2003/73/EG als Rechtsgrundlage für die Änderungen an.
- Die begleitende Verordnung legt fest, dass der Hinweis mindestens DIN‑A4 groß sein muss und bei Bildschirmen mindestens 17 Zoll beträgt.
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