Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Gentechnikgesetz: neue Typen genetischer Analysen, Einführung von PID, vereinfachte Verfahren, strengere Qualifikations‑ und Dokumentationspflichten sowie Register für Einrichtungen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen8/8/2005XXII
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.08.2005
- Ein neuer Abschnitt definiert vier Typen genetischer Analysen (Typ 1‑4) und differenziert deren Anwendung, Dokumentation und Datenschutz.
- Einrichtungen, die genetische Analysen durchführen, benötigen eine behördliche Zulassung und müssen einen Laborleiter mit definierten Qualifikationen bestellen.
- Vor jeder Analyse ist eine umfassende Aufklärung und schriftliche Einwilligung der betroffenen Person (oder deren Vertreter) erforderlich; das Recht auf Nichtwissen wird ausdrücklich verankert.
- Datenschutzregelungen unterscheiden zwischen Typ 1‑3 (Daten können in Arztbriefen dokumentiert werden) und Typ 4 (Daten dürfen nur innerhalb der Einrichtung automatisiert verarbeitet werden).
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle des Gentechnikgesetzes zur medizinischen Anwendung
einfache Mehrheit XXII 19.10.2005
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.