Novelle des Immissionsschutzgesetzes‑Luft (Erweiterung um Programme, Zielwerte & Verkehrsmaßnahmen)
Ministerialentwurf vom 07.08.2005Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf ändert das Immissionsschutzgesetz‑Luft: neue Programme, Umweltprüfungen und Zielwerte für Feinstaub, NO₂ sowie Schwermetalle/PAH werden eingeführt; Verkehrsbeschränkungen werden präzisiert.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/8/2005XXII
Umwelt
Schwerpunkte
- Ein neues Programm‑Verfahren (§ 9a) wird eingeführt, das nach einer Grenzwert‑ oder Zielwert‑Überschreitung innerhalb von 24 Monaten ein umfassendes Maßnahmenprogramm vorsieht.
- Die Definition von PM2,5 wird in § 2 Abs. 5b aufgenommen – Partikel bis 2,5 µm mit einer Abscheidewirksamkeit von 50 % gelten als PM2,5.
- Neue Zielwerte für Arsen (6 ng/m³), Kadmium (5 ng/m³), Nickel (20 ng/m³) und Benzo(a)pyren (1 ng/m³) werden in Anlage 5b festgelegt; sie dürfen ab dem 31. Dezember 2012 nicht überschritten werden.
- Verkehrsbeschränkungen werden präzisiert und Ausnahmen eingeschränkt; flexible Verkehrsleitsysteme dürfen zur Durchsetzung eingesetzt werden.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.