Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft die Einbürgerungsbedingungen, führt Integrations‑ und Sicherheitsprüfungen ein und erleichtert die Beibehaltung sowie die Wiedereinbürgerung in bestimmten Fällen.Bundesministerium für Inneres9/16/2005XXII
Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Ein Fremder erhält die Staatsbürgerschaft nur, wenn er mindestens zehn Jahre rechtmäßig im Land gelebt hat, davon fünf Jahre niedergelassen, ein gesichertes Einkommen nachweist und die Sprach‑ sowie Integrationsprüfung besteht.
- Eine Einbürgerung wird ausgeschlossen, wenn der Antragsteller wegen vorsätzlicher Straftaten, Finanzvergehen, laufender Strafverfahren oder Aufenthaltsverboten verurteilt bzw. angeklagt ist.
- Für bestimmte Personengruppen (z. B. Ehepartner von Österreichern, Asylberechtigte, EWR‑Staatsangehörige) kann die Einbürgerung bereits nach sechs Jahren Aufenthalt erfolgen.
- Ein Staatsbürger, der seine Staatsbürgerschaft durch Täuschung erhalten hat, kann innerhalb von zehn Jahren nach Erhalt entzogen werden; danach nur bei öffentlichem Interesse.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Dokumente (PDFs)
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.