Novelle zum Patentrecht, Halbleiterschutz & Markenrecht (EU‑Richtlinie‑Umsetzung)
Ministerialentwurf vom 13.12.2005Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Patent‑, Halbleiterschutz‑ und Markenschutzgesetz, um die EU‑Richtlinie 2004/48/EG umzusetzen. Er führt neue Auskunftspflichten und erweiterte einstweilige Verfügungen ein.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/14/2005XXII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Ein neuer § 151a verpflichtet Verletzer, dem Geschädigten unverzüglich Auskunft über Herkunft und Vertriebswege von rechtsverletzenden Waren und Dienstleistungen zu geben.
- Ein neuer § 151b regelt, dass einstweilige Verfügungen auch ohne die üblichen Voraussetzungen der Exekutionsordnung erlassen werden können, um Beweise zu sichern.
- Im Halbleiterschutzgesetz wird § 21 angepasst, sodass die gleichen Auskunfts‑ und Unterlassungsrechte wie im Patentrecht gelten.
- Im Markenschutzgesetz wird § 55a analog zu § 151a um den Auskunftsanspruch erweitert.
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