Bundesverfassungsgesetz zur Ratifikation des EU‑Beitrittsvertrages Bulgarien/Rumänien
Ministerialentwurf vom 30.11.2005Zusammenfassung
Der Entwurf regelt, dass der Beitrittsvertrag Bulgariens und Rumäniens zur EU nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und Bundesrat ratifiziert werden kann.Bundeskanzleramt12/1/2005XXII
Europäische Union
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Der Ratifikationsbeschluss des Beitrittsvertrages muss vom Nationalrat mit einer Zweidrittelmehrheit in Anwesenheit mindestens der Hälfte seiner Mitglieder gefasst werden.
- Auch der Bundesrat muss dem Beitrittsvertrag mit derselben Zweidrittelmehrheit und Anwesenheitsquote zustimmen.
- Auf den Vertrag finden die allgemeinen Bestimmungen des Bundes‑Verfassungsgesetzes über Staatsverträge Anwendung.
- Die Bundesregierung wird mit der Ausführung des Gesetzes betraut, d. h. sie leitet das Verfahren zur Unterzeichnung und Umsetzung des Vertrags.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Договор за присъединяване на България и Румъния към ЕС
2/3 Mehrheit XXII 26.04.2006
Andere
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