Zusammenfassung
Der Entwurf SVÄG 2006 ändert das Sozialversicherungsgesetz, um Versicherungs‑ und Schwerarbeitszeiten zu vereinheitlichen, die Berechnung von Witwen‑/Witwerpensionen zu erweitern und die Voraussetzungen für Schwerarbeitspensionen zu lockern. Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2006, mit Übergangsregelungen bis 2019.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz12/15/2005XXII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Entwurf stellt klar, dass Reisekostenerstattungen für freie Dienstnehmer:innen beitragsfrei bleiben, indem § 26 EStG analog angewendet wird.
- Versicherungszeiten werden künftig als "Versicherungs‑ und Schwerarbeitszeiten" bezeichnet, um die Feststellung von Schwerarbeitszeiten zu vereinfachen.
- Die Berechnungsgrundlage für Witwen‑/Witwerpensionen wird auf einen fünfjährigen Beobachtungszeitraum ausgeweitet und schließt Administrativpensionen sowie Überbrückungszahlungen ein.
- Der erforderliche Nachweis für Schwerarbeit wird auf mindestens 120 Beitragsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate reduziert; die Abschlagssätze werden von 4,2 % auf 1,8 % gesenkt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 (SVÄG 2006)
einfache Mehrheit XXII 26.04.2006
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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