Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das GESG, führt ein jährliches Arbeitsprogramm für die AGES ein und hebt das alte Gesetz über veterinärmedizinische Bundesanstalten auf.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/2/2006XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Wortlaut von § 8 Abs. 2 Z 7 wird erweitert, um die Mitwirkung bei Tierseuchen‑ und Zoonosenbekämpfung sowie bei der Herstellung von Impfstoffen und Desinfektionsmitteln ausdrücklich zu erfassen.
- Ein neuer § 8a legt fest, dass die AGES jedes Jahr bis zum 30. Juni einen Entwurf für ein Arbeitsprogramm vorlegen muss; das endgültige Programm wird bis zum 30. September von den zuständigen Ministern bestätigt.
- Die Kosten für die in § 8 aufgeführten Aufgaben werden zur Hälfte vom Gesundheits‑ und Frauenministerium und zur Hälfte vom Landwirtschafts‑, Forst‑ und Wasserwirtschaftsministerium getragen.
- Der neue § 19 Abs. 21 legt das Inkrafttreten der Änderungen fest; das genaue Datum wird später bestimmt.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Modernisierung der Zuständigkeiten für Gesundheit und Ernährungssicherheit
einfache Mehrheit XXII 23.05.2006
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.