Erweiterung der Berufskrankheiten‑Liste und Neuregelung der Betriebsrente (ASVG/BSVG)
Ministerialentwurf vom 15.01.2006Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das ASVG und BSVG: Er erweitert die Liste der Berufskrankheiten um fünf neue Krankheiten, passt Formulierungen in Anlage 1 an und regelt die Betriebsrente neu, sodass Versicherte auch bei bereits bezogener Pension Anspruch haben. Inkrafttreten ist am 1. April 2006; die finanziellen Mehrkosten werden auf etwa 0,4 Mio. € pro Jahr geschätzt.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1/16/2006XXII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Ergänzung der Berufskrankheitenliste um fünf neue Krankheiten, darunter Lungenkrebs durch Siliziumdioxid, mehrere Asbest‑bedingte Krebsarten, exogen‑allergische Alveolitis, Hartholz‑Nasenrachenkarzinome und latex‑induzierte Anaphylaxie.
- Neuregelung der Betriebsrente: Versicherten wird ein Anspruch gewährt, auch wenn sie bereits eine Direktpension beziehen, wobei Ausnahmen für Personen mit Jagd‑/Fischereipacht‑Tätigkeiten gelten.
- Die neuen Bestimmungen gelten für Versicherungsfälle, die nach dem 31. März 2006 eintreten; Anträge müssen bis zum 31. März 2007 gestellt werden.
- In Anlage 1 werden Formulierungen angepasst: der Ausdruck „tierischer oder pflanzlicher Abkunft“ wird gestrichen und „Buchen‑ oder Eichenholz“ durch „Hart‑holz“ ersetzt.
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