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Anpassung der IESG‑Zuschlagssätze 2000‑2005 und Rückerstattungsregelungen
Ministerialentwurf vom 25.01.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz um einen neuen § 19, der für die Jahre 2000‑2005 gestaffelte Zuschlagssätze festlegt und Rückerstattungen an betroffene Arbeitgeber vorsieht.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/26/2006XXII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 19 wird eingeführt, der Sonderbestimmungen für die Zuschlagshöhe in den Jahren 2000‑2005 enthält.
  • Die Zuschlagssätze werden für die jeweiligen Beitragsperioden festgelegt: 0,4 % (2000‑2002), 0,6 % (2003) und 0,7 % (2004‑2005).
  • Arbeitgeber, die zu hohe Zuschläge gezahlt haben, erhalten eine Rückerstattung; die Träger der Krankenversicherung müssen diese innerhalb von drei Monaten nach Kundmachung oder nach Zustellung des VfGH‑Erkenntnisses leisten.
  • Die von den Gebietskrankenkassen erstatteten Beträge dürfen mit künftigen IESG‑Zuschlägen verrechnet werden, um die Finanzbelastung der Träger zu mindern.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Korrektur der IESG-Zuschläge nach Verfassungsgerichtsurteil
einfache Mehrheit XXII 24.05.2006
Gesetz
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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