Anpassung der IESG‑Zuschlagssätze 2000‑2005 und Rückerstattungsregelungen
Ministerialentwurf vom 25.01.2006Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz um einen neuen § 19, der für die Jahre 2000‑2005 gestaffelte Zuschlagssätze festlegt und Rückerstattungen an betroffene Arbeitgeber vorsieht.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/26/2006XXII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Ein neuer § 19 wird eingeführt, der Sonderbestimmungen für die Zuschlagshöhe in den Jahren 2000‑2005 enthält.
- Die Zuschlagssätze werden für die jeweiligen Beitragsperioden festgelegt: 0,4 % (2000‑2002), 0,6 % (2003) und 0,7 % (2004‑2005).
- Arbeitgeber, die zu hohe Zuschläge gezahlt haben, erhalten eine Rückerstattung; die Träger der Krankenversicherung müssen diese innerhalb von drei Monaten nach Kundmachung oder nach Zustellung des VfGH‑Erkenntnisses leisten.
- Die von den Gebietskrankenkassen erstatteten Beträge dürfen mit künftigen IESG‑Zuschlägen verrechnet werden, um die Finanzbelastung der Träger zu mindern.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Korrektur der IESG-Zuschläge nach Verfassungsgerichtsurteil
einfache Mehrheit XXII 24.05.2006
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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