Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Arbeitszeit‑ und Arbeitsruhegesetz für Kraftfahrzeuglenker an EU‑Vorgaben an: neue Grenzen für Lenk‑ und Arbeitszeit, erweiterte Ruhepausen, Nachtarbeitsregelungen, Informationspflichten und höhere Bußgelder.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/7/2006XXII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert neue Arbeits‑ und Lenkzeit‑Grenzwerte für Lenker: wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit max. 48 Std., einzelne Wochen bis zu 60 Std.; tägliche Lenkzeit max. 8 Std. (kann auf 9 Std. bzw. 10 Std. an zwei Tagen pro Woche erweitert werden).
- Die Ruhezeiten werden neu geregelt: tägliche Ruhe mindestens 11 Std. (kann auf 9 Std. gesplittet werden), wöchentliche Ruhe mindestens 45 Std., die alle zwei Wochen auf 24 Std. verkürzt werden darf, sofern ein Ausgleich von mindestens 9 Std. innerhalb der darauffolgenden Woche erfolgt.
- Nachtarbeit wird definiert (0‑4 Uhr). An Tagen mit Nachtarbeit darf die tägliche Arbeitszeit 10 Std. nicht überschreiten; innerhalb von 14 Tagen muss ein Ausgleich durch Verlängerung der Ruhezeit erfolgen.
- Entlohnung darf nicht nach gefahrenen Kilometern oder transportierter Gütermenge erfolgen – Ausnahmen nur, wenn die Vergütung die Verkehrssicherheit nicht gefährdet.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Anpassung der Arbeitszeit- und Ruhezeitregelungen für Lenker
einfache Mehrheit XXII 24.05.2006
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.