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Anpassung von Arbeits‑ und Ruhezeiten für Lenker an EU‑Richtlinie
Ministerialentwurf vom 06.02.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Arbeitszeit‑ und Arbeitsruhegesetz für Kraftfahrzeuglenker an EU‑Vorgaben an: neue Grenzen für Lenk‑ und Arbeitszeit, erweiterte Ruhepausen, Nachtarbeitsregelungen, Informationspflichten und höhere Bußgelder.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/7/2006XXII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert neue Arbeits‑ und Lenkzeit‑Grenzwerte für Lenker: wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit max. 48 Std., einzelne Wochen bis zu 60 Std.; tägliche Lenkzeit max. 8 Std. (kann auf 9 Std. bzw. 10 Std. an zwei Tagen pro Woche erweitert werden).
  • Die Ruhezeiten werden neu geregelt: tägliche Ruhe mindestens 11 Std. (kann auf 9 Std. gesplittet werden), wöchentliche Ruhe mindestens 45 Std., die alle zwei Wochen auf 24 Std. verkürzt werden darf, sofern ein Ausgleich von mindestens 9 Std. innerhalb der darauffolgenden Woche erfolgt.
  • Nachtarbeit wird definiert (0‑4 Uhr). An Tagen mit Nachtarbeit darf die tägliche Arbeitszeit 10 Std. nicht überschreiten; innerhalb von 14 Tagen muss ein Ausgleich durch Verlängerung der Ruhezeit erfolgen.
  • Entlohnung darf nicht nach gefahrenen Kilometern oder transportierter Gütermenge erfolgen – Ausnahmen nur, wenn die Vergütung die Verkehrssicherheit nicht gefährdet.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Anpassung der Arbeitszeit- und Ruhezeitregelungen für Lenker
einfache Mehrheit XXII 24.05.2006
Gesetz
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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