Übertragung der BPA‑Aufgaben auf die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BPAÜG 2006)
Ministerialentwurf vom 05.03.2006Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf BPAÜG 2006 verlegt alle Aufgaben des Bundespensionsamtes auf die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und schafft ein zentrales Amt für Pensionen, Pflegegeld und Krankenversicherung von Beamten. Gleichzeitig werden zahlreiche Gesetze angepasst und der Bund zahlt jährlich rund 14 Millionen Euro an die neue Behörde.Bundesministerium für Finanzen3/6/2006XXII
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Gesetzesentwurf überträgt die Aufgaben des Bundespensionsamtes auf die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, wirksam ab dem 1. Januar 2007.
- Der Finanzminister kann Weisungen an die BVA erteilen und bei Nichtbefolgung einen vorläufigen Verwalter einsetzen.
- Der Bund zahlt jährlich etwa 14 Millionen Euro an die BVA für die übernommenen Aufgaben (2007‑2011).
- Mehrere Gesetze (Ausschreibungs‑, Haushalts‑, Pensions‑ usw.) werden geändert, sodass überall die Bezeichnung „Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter“ verwendet wird.
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Regierungsvorlage
Übertragung der Bundespensionsamt-Aufgaben an die VÖB
einfache Mehrheit XXII 23.05.2006
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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