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Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 und Änderungen im Gefahrgutbeförderungsgesetz
Ministerialentwurf vom 07.03.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Kraftfahrgesetz und das Gefahrgutbeförderungsgesetz: Er definiert Verkehrskontrollplätze, erweitert die Befugnisse zur Kraftstoffprobe, führt Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Fahrzeugserien ein und legt fest, dass 70 % der Geldstrafen von Kontrollen dem Bund zufließen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/8/2006XXII
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert den Begriff "Verkehrskontrollplatz" als permanente, technisch ausgestattete Einrichtung zur Kontrolle von Fahrzeug‑ und Betriebssicherheit.
  • Der Innenminister kann gemeinsam mit dem Verkehrsminister per Verordnung die für die Strafgeldwidmung relevanten Verkehrskontrollplätze festlegen; nur Plätze, die bis 31. Dezember 2004 in Betrieb waren, werden berücksichtigt.
  • Die Behörden erhalten erweiterte Befugnisse, Kraftstoffe zu prüfen und Proben zu entnehmen; Betreiber von Tankstellen, Betrieben und Fahrzeugen müssen die Probenahme zulassen und die anfallenden Kosten tragen.
  • Ein neues Verfahren für Ausnahmegenehmigungen wird eingeführt, das Herstellern und Fahrzeughaltern erlaubt, Fahrzeuge aus auslaufenden Serien weiter zuzulassen; dafür fallen Verwaltungsgebühren von 75 € bis 100 € (Bundesministerium) bzw. 50 € (Landeshauptmann) an.
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Kukacka Helmut, Mag.

ÖVP

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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