Beitritt der EU zum Europarats‑Datenschutz‑Übereinkommen ermöglichen
Ministerialentwurf vom 08.05.2006Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Europarats‑Übereinkommen zum Schutz personenbezogener Daten, damit die Europäischen Gemeinschaften als eigenständiger Vertragspartner beitreten können.Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten5/9/2006XXII
Informatik
internationales Abkommen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Änderungen ermöglichen den Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zum Datenschutz‑Übereinkommen.
- In den genannten Artikeln wird der Begriff „die Europäischen Gemeinschaften“ eingefügt, damit die EU als Vertragspartner genannt werden kann.
- Ein neuer Absatz 3 in Artikel 20 regelt das Stimmrecht der Europäischen Gemeinschaften im Beratenden Ausschuss – die EU erhält Stimmen in Höhe ihrer Mitgliedstaaten, die Kompetenzen an die EU übertragen haben.
- Durch die Änderungen entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für Österreich; es fallen lediglich formale Anpassungen an.
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