Zusammenfassung
Der Entwurf ist ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Mazedonien, das die Besteuerung von Einkommen und Vermögen regelt und Doppelbesteuerung vermeidet.Bundesministerium für Finanzen5/17/2006XXII
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Das Abkommen verhindert die Doppelbesteuerung von Einkommen- und Vermögenssteuern zwischen Österreich und Mazedonien.
- Es definiert klare Regeln für die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes von Personen und Unternehmen, inklusive Tie‑Breaker‑Regeln.
- Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren dürfen grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat besteuert werden; der Quellenstaat darf höchstens 15 % (Dividenden) erheben.
- Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nutzt Österreich die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt, Mazedonien die Anrechnungsmethode.
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Dokumente (PDFs)
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