<!--[-1-->Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Tabaksteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat, das Finanzstrafgesetz und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2003 - AbgÄG 2003)<!--]-->
Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Tabaksteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat, das Finanzstrafgesetz und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2003 - AbgÄG 2003)
Ministerialentwurf vom 30.09.2003
Bundesministerium für Finanzen10/1/2003XXII
Steuerwesen
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.

Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Abgabenänderungsgesetz 2003
einfache Mehrheit XXII 13.11.2003
Gesetz
Image of politician Grasser Karl-Heinz, Mag.

Grasser Karl-Heinz, Mag.

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.