<!--[0-->Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG im Hebammengesetz<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie 2005/36/EG im Hebammengesetz
Ministerialentwurf vom 06.08.2007

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert das Hebammengesetz, um die EU‑Richtlinie 2005/36/EG umzusetzen: Es erkennt Qualifikationen aus dem EWR und der Schweiz an, regelt vorübergehende grenzüberschreitende Tätigkeiten und hebt die Nostrifikationsbestimmungen auf.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/7/2007XXIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Eine neue Regelung wird eingefügt, die besagt, dass Personen im Hebammenregister eingetragen sein müssen, um den Beruf auszuüben.
  • Die Urkunde muss die Berufsbezeichnung „Hebamme“ und den Hinweis auf die EU‑Richtlinie 2005/36/EG enthalten.
  • Qualifikationsnachweise aus dem EWR oder der Schweiz werden anerkannt, wobei unterschiedliche Nachweiskategorien (automatische Anerkennung, inhaltliche Prüfung) definiert sind.
  • Ausländische Diplome, die nicht unter § 12 fallen, können nach einer Nostrifikation als gleichwertig anerkannt werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007
einfache Mehrheit XXIII 13.03.2008
Gesetz
Image of politician Kdolsky Andrea, Dr.

Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
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