Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen um, führt Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen ein und erlaubt vorübergehende Dienstleistung ohne Berufssitz.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/8/2007XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Qualifikationsnachweise von EWR‑Staatsangehörigen und Schweizern werden nach der EU‑Richtlinie 2005/36/EG anerkannt.
- Ein Anpassungslehrgang kann angeordnet werden, wenn die ausländische Ausbildung wesentlich von der österreichischen abweicht.
- Alternativ zur Anpassungslehrgang kann eine Eignungsprüfung verlangt werden, um fehlende Fachkenntnisse nachzuweisen.
- Dienstleister aus anderen EWR‑Staaten dürfen vorübergehend in Österreich tätig sein, ohne einen Berufssitz zu begründen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.