Umsetzung der EU‑Batterierichtlinie – neue Sammel‑ und Rücknahmepflichten
Ministerialentwurf vom 13.08.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Abfallwirtschaftsgesetz, um die EU‑Batterierichtlinie umzusetzen: Hersteller müssen Sammelstellen für Altbatterien bereitstellen, Gemeinden übernehmen ähnliche Pflichten, und neue Melde‑ sowie Beschwerderegelungen werden eingeführt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/14/2007XXIII
Umwelt
Schwerpunkte
- Hersteller von Elektro‑ und Elektronikgeräten sowie von Geräte‑ und Fahrzeugbatterien müssen in jedem politischen Bezirk mindestens eine Sammelstelle einrichten, an der Altbatterien kostenlos abgegeben werden können.
- Hersteller von Geräte‑ und Fahrzeugbatterien sind verpflichtet, an einem nationalen Sammel‑ und Verwertungssystem teilzunehmen.
- Gemeinden und Gemeindeverbände müssen ebenfalls Sammelstellen für Altbatterien einrichten und den Bürgern kostenfrei die Abgabe ermöglichen.
- Bei grenzüberschreitender, nicht notifizierungspflichtiger Verbringung von Abfällen gelten bestimmte Informationen aus der EG‑Verbringungsverordnung als Begleitschein.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
AWG-Novelle Batterien
einfache Mehrheit XXIII 13.03.2008
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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