Bilaterales Abkommen Österreich‑Indien zur wissenschaftlich‑technischen Zusammenarbeit
Ministerialentwurf vom 16.08.2007Zusammenfassung
Das bilaterale Abkommen zwischen Österreich und Indien schafft einen rechtlichen Rahmen für die intensivere wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit, finanziert jährlich bis zu € 90.000 Mobilitätskosten und etabliert eine gemischte Kommission zur Steuerung der Kooperation.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/17/2007XXIII
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Das Abkommen legt das Ziel fest, die wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit zu intensivieren und dabei die jeweiligen nationalen Prioritäten beider Länder zu berücksichtigen.
- Die Mobilitätskosten für gemeinsame Forschungsprojekte werden zu gleichen Teilen von Österreich und Indien getragen, maximal € 90.000 pro Jahr.
- Es gibt keinen direkten Geldfluss zwischen den Vertragsparteien; jede Seite übernimmt die Reisekosten ihrer entsandten Personen und die Aufenthaltskosten der empfangenen Personen.
- Eine gemischte Kommission wird alle zwei Jahre einberufen, berät über strategische Fragen, legt Arbeitsprogramme fest und evaluiert die Zusammenarbeit.
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