Zusammenfassung
Der Entwurf regelt die Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Endenergieeffizienz, legt nationale Einsparziele fest und definiert gemeinsame Aktionspläne sowie Messmethoden für Bund und Länder.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/23/2007XXIII
Energie
Föderalismus
Schwerpunkte
- Der nationale Energieeinsparrichtwert wird auf 80 400 TJ für 2016 festgelegt, mit einem Zwischenziel von 17 900 TJ für 2010.
- Der Bund muss bis zum 30. Juni 2007, 2011 und 2014 jeweils einen nationalen Energieeffizienz‑Aktionsplan erstellen, der die geplanten Maßnahmen und erwarteten Einsparungen enthält.
- Energieeinsparungen werden nach einem von der EU‑Kommission harmonisierten Bottom‑Up‑Modell gemessen; ergänzend dürfen Top‑Down‑Methoden genutzt werden, wenn sie ausreichend genau sind.
- Der öffentliche Sektor (Bund, Länder, Gemeinden) muss als Vorbild dienen und mindestens zwei der im Anhang aufgeführten energieeffizienten Beschaffungsmaßnahmen umsetzen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.