Zusammenfassung
Der Entwurf lockert die Ladenöffnungszeiten: Montag‑Freitag 6 – 21 Uhr, Samstag 6 – 18 Uhr, und erhöht den wöchentlichen Höchstwert für Öffnungszeiten von 66 auf 72 Stunden. Zusätzlich erhalten bestimmte Branchen und touristisch wichtige Regionen die Möglichkeit zu späteren Öffnungszeiten.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/6/2007XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Wortlaut von § 2 Z 3 wird ergänzt, sodass die Ausnahmeregelung für Tankstellen nur im Rahmen der Gewerbeordnung 1994 gilt.
- Die Öffnungszeit am Montag wird von 5 Uhr auf 6 Uhr vorverlegt.
- Allgemeine Öffnungszeiten werden festgelegt: Montag‑Freitag 6 – 21 Uhr, Samstag 6 – 18 Uhr; Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen.
- Der wöchentliche Höchstwert für die Gesamtoffenhaltezeit wird auf 72 Stunden erhöht; für bestimmte Branchen kann der Landeshauptmann noch höhere Zeiten per Verordnung festlegen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.