Anpassungen im Familienlastenausgleichsgesetz – höhere Beihilfen, erweiterte Zuverdienstgrenzen und moderner Studiennachweis
Ministerialentwurf vom 04.09.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Familienlastenausgleichsgesetz: Studiennachweis wird auf 16 ECTS‑Punkte reduziert, die Zuverdienstgrenze für Kinder steigt auf 9 000 €, die Geschwisterstaffelung bei der Familienbeihilfe wird erhöht und die Einkommensgrenze für den Mehrkindzuschlag auf 55 000 € angehoben.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend9/5/2007XXIII
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Der Leistungsnachweis für Studierende wird von acht Semesterwochenstunden auf 16 ECTS‑Punkte reduziert, damit das moderne Kreditpunkt‑System berücksichtigt wird.
- Einkünfte bis zur Geringfügigkeitsgrenze (nach § 5 Abs. 2 Z 1 ASVG) bleiben bei der Berechnung des Familienbeihilfebetrags unbeachtet, sodass arbeitsuchende Kinder geringfügige Einnahmen haben können, ohne den Anspruch zu verlieren.
- Die zulässige Jahreszuverdienstgrenze für Kinder wird von 8 725 € auf 9 000 € angehoben.
- Ab dem 1. Jänner 2008 wird die Geschwisterstaffelung erhöht: für das dritte Kind +47,8 €, für das vierte Kind +97,8 € und für jedes weitere Kind +50 € pro Monat.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform der Familienbeihilfe und Unterstützung für Mehrkindfamilien
einfache Mehrheit XXIII 07.11.2007
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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