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Einführung von River Information Services (RIS) und neue Daten‑/Sicherheitsregeln im Schifffahrtsgesetz
Ministerialentwurf vom 04.10.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Schifffahrtsgesetz an die EU‑Richtlinie 2005/44/EG an, führt RIS‑Dienste ein und regelt elektronische Meldungen sowie den Umgang mit gefährlichen Flüssigkeiten.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/5/2007XXIII
See- und Binnenschiffsverkehr

Schwerpunkte

  • Einführung des Begriffs „River Information Services (RIS)“ und Definition von RIS‑Zentrum, RIS‑Benutzer sowie Interoperabilität, um europaweit einheitliche Informationsdienste für die Binnenschifffahrt zu schaffen.
  • Die Behörde muss Fahrwasserinformationen auf Wasserstraßen bereitstellen – zunächst über Schifffahrtszeichen, danach zusätzlich elektronisch via ECDIS und, falls nötig, als schriftliche Nachrichten.
  • Neue Regelungen für Umschlagsanlagen gefährlicher flüssiger Güter: Anlagen außerhalb von Häfen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn technische Maßnahmen die Ausbreitung bzw. Zündgefahr verhindern.
  • Erweiterung der Verwaltungsübertretungs‑Strafen bei Verstößen gegen die Ausrüstungs‑ und Meldepflichten aus § 24.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle des Schifffahrtsgesetzes zur Digitalisierung und Sicherheit
einfache Mehrheit XXIII 08.05.2008
Gesetz
Image of politician Faymann Werner

Faymann Werner

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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