Anpassung der Rentenansprüche und Modernisierung des Heeresversorgungsgesetzes
Ministerialentwurf vom 09.10.2007Zusammenfassung
Der Entwurf senkt die Mindestschwelle für Grundrenten von 25 % auf 20 % MdE und passt das Heeresversorgungsgesetz an das Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 an. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2008.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz10/10/2007XXIII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Mindestschwelle für den Anspruch auf Beschädigtenrente wird von 25 % auf 20 % der Erwerbsfähigkeit gesenkt.
- Ein Hinweis wird eingefügt, dass die neue Regelung nicht für Grundrenten gilt, wenn die MdE exakt 20 % beträgt.
- Der Grundrenten‑Berechnungsbereich wird auf MdE‑Stufen von 20 % bis 80 % erweitert, mit entsprechenden Hundertsätzen.
- Übergangsregelungen sichern, dass Anträge, die innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten gestellt werden, rückwirkend ab dem Inkrafttreten bewilligt werden.
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