Stärkung des Behinderten‑Diskriminierungsschutzes und Anpassung von Schadenersatzregelungen
Ministerialentwurf vom 09.12.2007Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt den Schutz von Menschen mit Behinderungen, definiert Belästigung genauer, erhöht den Mindestschadenersatz auf 720 €, verlängert die Verjährungsfrist für Schadenansprüche und erweitert den Diskriminierungsschutz auf Probe‑ und befristete Arbeitsverhältnisse.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz12/10/2007XXIII
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Der Text von § 2 Abs. 2 lit. d wird präzisiert, sodass Personen mit Behinderung, die aufgrund Art und Ausmaß ihrer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, auf geschützten Arbeitsplätzen zu arbeiten, ausdrücklich als schutzbedürftig gelten.
- Eine neue Definition von „Belästigung“ wird eingeführt, die jede unerwünschte, anstößige Verhaltensweise im Zusammenhang mit einer Behinderung umfasst und das Ziel hat, die Würde der betroffenen Person zu schützen.
- Der Mindestschadenersatz bei Diskriminierung wird von einem Monatsentgelt auf mindestens zwei Monatsentgelte erhöht.
- Bei Belästigung erhalten Betroffene einen pauschalen Schadensersatz von mindestens 720 € zusätzlich zum Ersatz von Vermögensschäden.
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