Zusammenfassung
Der Entwurf streicht die veralteten Sonderbestimmungen des § 17 Abs. 3 und 4 im VAIG und führt den alten § 17 Abs. 5 als neuen § 17 Abs. 2 ein, um das Gesetz an die aktuelle Eisenbahngesetzgebung anzupassen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/19/2007XXIII
Schienentransport
Schwerpunkte
- Die Sonderbestimmungen des § 17 Abs. 3 und Abs. 4 werden gestrichen, weil sie sich auf die Rechtslage von 1995 beziehen und seit der neuen Eisenbahngesetzgebung überholt sind.
- Der bisherige § 17 Abs. 5 wird als neuer § 17 Abs. 2 eingefügt, um die Gliederung des Gesetzes zu vereinfachen.
- Durch die Streichung entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Staat.
- Der Entwurf hat keine Auswirkungen auf Beschäftigung oder den Wirtschaftsstandort Österreich.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.