Zusammenfassung
Das Chemikaliengesetz 2008 schützt Menschen und Umwelt, indem es Hersteller, Importeure und Anwender verpflichtet, gefährliche Stoffe zu registrieren, zu kennzeichnen und sicher zu handhaben.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/7/2008XXIII
Umwelt
Schwerpunkte
- Das Gesetz schützt Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Umwelt, indem es Hersteller, Importeure, Händler und Anwender verpflichtet, chemische Stoffe sicher zu handhaben.
- Zentrale Begriffe wie Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Produzent und Registrant werden klar definiert, um Missverständnisse in der Anwendung zu vermeiden.
- Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen nach REACH‑ und GHS‑Vorgaben sicherstellen, dass ihre Produkte keine unverhältnismäßigen Risiken für Mensch oder Umwelt darstellen.
- Gefährliche Stoffe werden in 28 Gefahrenklassen eingeteilt (z. B. explosiv, ätzend, krebserzeugend), was die Grundlage für Kennzeichnung und Beschränkungen bildet.
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Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.