Bundesverfassungsreform – Neuordnung von Kompetenzen und Schulwesen
Ministerialentwurf vom 11.03.2008Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, definiert neue Zuständigkeitsbereiche von Bund und Ländern, reformiert den Bundesrat und führt ein differenziertes Schulsystem ein.Bundeskanzleramt3/12/2008XXIII
Verfassung
Schwerpunkte
- Der Entwurf legt fest, welche Angelegenheiten ausschließlich Bundes‑ und welche Landesangelegenheiten sind (z. B. Außenhandel, Finanzwesen, Umwelt‑ und Abfallwirtschaft).
- Die Regelungen zum Bundesrat werden überarbeitet: jedes Land hat jetzt eine Stimme, die Mehrheit im Bundesrat wird mit einer einfachen Mehrheit der Vertreter des jeweiligen Landes entschieden und die Geschäftsordnung des Bundesrates erfordert eine Zweidrittel‑Mehrheit.
- Im Schulwesen wird ein differenziertes Schulsystem eingeführt, das allgemeinbildende und berufsbildende Schulen klar trennt, die Schulpflicht auf mindestens neun Jahre ausdehnt und einen Beirat aus Schülern, Eltern und Lehrern vorsieht.
- Gemeinden erhalten das Recht, Vermögen zu besitzen, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben und ihre Haushalte eigenständig zu führen; Änderungen im Bestand von Gemeinden erfordern eine Volksabstimmung.
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