Schenkungsmeldegesetz 2008 – Einführung einer Stiftungseingangssteuer und Abschaffung der Erbschafts‑/Schenkungssteuer
Ministerialentwurf vom 25.03.2008Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein Stiftungseingangssteuergesetz, hebt die Erbschafts‑ und Schenkungssteuer ab und führt eine elektronische Anzeigepflicht für größere Zuwendungen ein. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.Bundesministerium für Finanzen3/26/2008XXIII
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Ein neues Stiftungseingangssteuergesetz wird eingeführt, das Zuwendungen an Privatstiftungen, vergleichbare ausländische Stiftungen und sonstige Vermögensmassen mit einem Steuersatz von 5 % besteuert; für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen beträgt der Satz nur 2,5 %.
- Die Erbschafts‑ und Schenkungssteuer wird zum 1. August 2008 vollständig abgeschafft; alle bisherigen Bestimmungen gelten nur noch für Vorgänge, die vor dem 31. Juli 2008 entstanden sind.
- Eine verpflichtende elektronische Meldung von Zuwendungen wird eingeführt. Überschreiten die Werte 75 000 € bei Angehörigen bzw. 15 000 € bei Nicht‑Angehörigen, muss die Zuwendung innerhalb von drei Monaten gemeldet werden.
- Bei unentgeltlichem Erwerb von Gebäuden wird die Abschreibung (AfA) des Vorbesitzers fortgeführt, sodass die bisherige Buchwertfortführung beibehalten wird.
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