Novelle des Bundes‑Gleichbehandlungsgesetzes – erweiterter Belästigungsschutz, Frauenquote in Kommissionen & Mehrfachdiskriminierung
Ministerialentwurf vom 07.04.2008Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz: Er erweitert die Definition von Belästigung, führt eine Frauenquote für Kommissionen ein, stärkt den Diskriminierungsschutz bei befristeten Arbeitsverhältnissen und berücksichtigt Mehrfachdiskriminierung bei Entschädigungen.Bundeskanzleramt4/8/2008XXIII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die Definition von sexueller und geschlechtsbezogener Belästigung wird erweitert, sodass bereits die Absicht des Täters eine Belästigung darstellt.
- Mindestens ein weibliches Mitglied muss künftig in allen Gleichbehandlungs‑Kommissionen bestellt werden.
- Ein neues Berichtswesen wird eingeführt: Die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler erhalten anonymisierte Berichte über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission.
- Der Diskriminierungsschutz wird auf befristete und Probedienstverhältnisse ausgedehnt; Betroffene können zwischen Anfechtung der Kündigung und Schadensersatz wählen.
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