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Verlängerung der Sistierung des Nachtschwerarbeits‑Beitrags bis 2008
Ministerialentwurf vom 08.04.2008

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf verlängert die Aussetzung der Beitragserhöhung im Nachtschwerarbeitsgesetz bis Ende 2008 und hält den Beitragssatz bei 2 % fest, was zu jährlichen Einnahmeverlusten von etwa 12 Mio. € führt.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz4/9/2008XXIII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Entwurf fügt eine neue Regelung ein, die festlegt, dass Artikel XI Absatz 5 des Nachtschwerarbeitsgesetzes in den Jahren 1997‑2008 nicht gilt.
  • Durch die Regelung bleibt der Nachtschwerarbeits‑Beitragssatz unverändert bei 2 % der Beitragsgrundlage.
  • Die Rechtsgrundlage für die Maßnahme liegt im Bundes‑Verfassungsgesetz (B‑VG), das dem Bund das Sozialversicherungswesen zuweist.
  • Die Finanzbehörde rechnet mit einem Einnahmeverlust von rund 12 Mio. € pro Jahr für 2008 und 2009, weil der Beitragssatz nicht auf 3,5 % angehoben wird.
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