DSG‑Novelle 2008: Grundrecht auf Datenschutz & erweiterte Pflichten
Ministerialentwurf vom 10.04.2008Zusammenfassung
Die DSG‑Novelle 2008 stärkt das Grundrecht auf Datenschutz, definiert zentrale Begriffe neu und führt umfangreiche Melde‑, Vorabkontroll‑ und Dokumentationspflichten ein – u. a. für Videoüberwachung und Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden.Bundeskanzleramt4/11/2008XXIII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Das Grundrecht auf Datenschutz wird als Verfassungsbestimmung verankert und garantiert jedem Menschen das Recht auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten.
- Die Definitionen werden überarbeitet: neue Begriffe (Betroffener, Auftraggeber, Dienstleister, Verwenden von Daten) werden eingeführt und Anführungszeichen entfernt.
- Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen; seine Aufgaben, Unabhängigkeit und Arbeitszeit werden festgelegt.
- Auftraggeber müssen Datenanwendungen melden; für Anwendungen, die sensible oder kreditrelevante Daten verarbeiten, ist vorab eine inhaltliche Kontrolle (Vorabkontrolle) erforderlich.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.