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DSG‑Novelle 2008: Grundrecht auf Datenschutz & erweiterte Pflichten
Ministerialentwurf vom 10.04.2008

Zusammenfassung

Die DSG‑Novelle 2008 stärkt das Grundrecht auf Datenschutz, definiert zentrale Begriffe neu und führt umfangreiche Melde‑, Vorabkontroll‑ und Dokumentationspflichten ein – u. a. für Videoüberwachung und Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden.
Bundeskanzleramt4/11/2008XXIII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Das Grundrecht auf Datenschutz wird als Verfassungsbestimmung verankert und garantiert jedem Menschen das Recht auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten.
  • Die Definitionen werden überarbeitet: neue Begriffe (Betroffener, Auftraggeber, Dienstleister, Verwenden von Daten) werden eingeführt und Anführungszeichen entfernt.
  • Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen; seine Aufgaben, Unabhängigkeit und Arbeitszeit werden festgelegt.
  • Auftraggeber müssen Datenanwendungen melden; für Anwendungen, die sensible oder kreditrelevante Daten verarbeiten, ist vorab eine inhaltliche Kontrolle (Vorabkontrolle) erforderlich.
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Stark dagegen Stark dafür
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Lopatka Reinhold, Dr. - 66

ÖVP

Staatssekretär im Bundeskanzleramt
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