Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Anti‑Doping‑Gesetz, das Arzneimittel‑ und Rezeptpflichtgesetz, führt neue Strafbestimmungen, Kommissionen und einen Nationalen Testpool ein und tritt am 1. August 2008 in Kraft.Bundeskanzleramt4/15/2008XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.08.2008
- Das Gesetz führt neue strafrechtliche Tatbestände ein, die das In‑Verkehr‑Setzen und die Anwendung verbotener Substanzen sowie Blut‑ und Gendoping zu Freiheits‑ oder Geldstrafen von bis zu fünf Jahren führen.
- Es werden sechs neue Kommissionen bei der unabhängigen Dopingkontrolleeinrichtung eingerichtet, deren Mitglieder für vier bzw. ein Jahr bestellt werden und die über Ersatzmitglieder verfügen.
- Ein „Nationaler Testpool“ wird geschaffen, in den Sportler aufgenommen werden, die bestimmte Leistungs‑ oder Sperrkriterien erfüllen.
- Die unabhängige Dopingkontrolleeinrichtung darf personenbezogene Daten (außer Gesundheitsdaten) an Behörden übermitteln, wenn dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig ist.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.