Zusammenfassung
Das Bundesgesetz über die Lebenspartnerschaft regelt die Gründung, Rechte, Pflichten und Auflösung von eingetragenen Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen und passt zahlreiche Sondergesetze an diese neue Rechtsform an.Bundesministerium für Justiz4/25/2008XXIII
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich: Es regelt ausschließlich die Gründung, Wirkungen und Auflösung von Lebenspartnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen.
- Voraussetzungen für die Begründung: Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit, ggf. Zustimmung des gesetzlichen Vertreters; die Partnerschaft muss vor einem Standesbeamten ohne Bedingungen geschlossen werden.
- Rechte und Pflichten: Die Partner haben gleiche persönliche Rechte, sind zu gegenseitiger Treue, gemeinsamer Haushaltsführung und Beistand verpflichtet; das Namensrecht kann gemeinsam oder beibehalten werden.
- Unterhaltspflicht: Beide Partner müssen nach ihren Kräften zum gemeinsamen Lebensunterhalt beitragen; bei Auflösung kann Unterhalt in Geld oder als Rente gefordert werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.