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Umweltförderungsgesetz – neue Gewässer‑Förderschiene
Ministerialentwurf vom 08.02.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Umweltförderungsgesetz um einen neuen Förderbereich für die Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern und stellt dafür bis zu 140 Mio. € aus dem Umwelt‑ und Wasserwirtschaftsfonds bereit.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/9/2007XXIII
Umwelt

Schwerpunkte

  • Der Gesetzeszweck wird erweitert: Neben geordneter Abwasserentsorgung und Siedlungswasserwirtschaft soll nun explizit die Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer gefördert werden.
  • Der Bundesminister kann von 2007 bis 2015 Förderungen für Gewässerverbesserungsmaßnahmen zusagen, deren Gesamtwert den Barwert von maximal 140 Mio. € nicht überschreitet.
  • Ein neuer Paragraph (§ 16a) definiert das Ziel der Gewässerförderung: Reduktion hydromorphologischer Belastungen.
  • Die geförderten Maßnahmen umfassen Durchgängigkeit, Ausleitungs‑ und Rückstau‑Minderung, Schwall‑Reduktion sowie Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässer.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2007/2008
einfache Mehrheit XXIII 24.04.2007
Gesetz
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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